Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

aa) Dem Nachtrag zum Haushalt 2022 Stadt Lauf a. d. Pegnitz in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

ba) Dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a. d. Pegnitz mitsamt Anlagen in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Erträge und Aufwendungen sind in der städtischen Nachtragshaushaltssatzung 2022 eingestellt.

 

bb) Der Darstellung der geänderten Verpflichtungsermächtigungen für Investitions-maßnahmen mit Auswirkung auf die Finanzplanungsjahre 2023– 2025 des Abwasserbetriebes in der beratenen Fassung wird zugestimmt.

 

c) Die Rücklagen aus Mitteln der ehemaligen Kulturstiftung i. H. v. 125.727,73 Euro werden zur Stabilisierung des erforderlichen Nachtragshaushaltes 2022 aufgelöst.

 

Die Mittel werden für Aufwendungen aus 2022 aus dem Kultur- und heimatpflegerischen Bereich verwendet, um liquide Mittel für den Nachtragshaushalt 2022 zu akquirieren.