Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
aa) Dem Nachtrag zum Haushalt
2022 Stadt Lauf a. d. Pegnitz in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die
Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
ba) Dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan
2022 des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a. d. Pegnitz mitsamt Anlagen in
der beratenen Fassung wird zugestimmt. Erträge und Aufwendungen sind in der
städtischen Nachtragshaushaltssatzung 2022 eingestellt.
bb) Der Darstellung der geänderten Verpflichtungsermächtigungen
für Investitions-maßnahmen mit Auswirkung auf die Finanzplanungsjahre
2023– 2025 des Abwasserbetriebes in der beratenen Fassung wird zugestimmt.
c) Die Rücklagen aus Mitteln der ehemaligen Kulturstiftung i. H.
v. 125.727,73 Euro werden zur Stabilisierung des erforderlichen
Nachtragshaushaltes 2022 aufgelöst.
Die Mittel werden für Aufwendungen aus 2022 aus dem Kultur- und
heimatpflegerischen Bereich verwendet, um liquide Mittel für den
Nachtragshaushalt 2022 zu akquirieren.