Sitzung: 11.10.2022 BUAS/021/2022
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und
Umweltausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 534/3 der Gemarkung Heuchling,
Neunkirchener Str. 54 sowie zur Abweichung von den Abstandsflächen.
Der Bau- und
Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 534/3 der Gemarkung Heuchling,
Neunkirchener Str. 54 in Aussicht, wenn alle Abstandsflächen im Abstandsflächenplan
dargestellt werden und die Abweichung der Abstandsflächen beantragt und
begründet wird. Ist die Abweichung bauordnungsrechtlich zulässig, so wird
dieser zugestimmt.
Gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten.