Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 534/3 der Gemarkung Heuchling, Neunkirchener Str. 54 sowie zur Abweichung von den Abstandsflächen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 534/3 der Gemarkung Heuchling, Neunkirchener Str. 54 in Aussicht, wenn alle Abstandsflächen im Abstandsflächenplan dargestellt werden und die Abweichung der Abstandsflächen beantragt und begründet wird. Ist die Abweichung bauordnungsrechtlich zulässig, so wird dieser zugestimmt.

 

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten.