Herr
Wallner führt aus, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem
Altstadtfest zu gewährleisten, hat sich die Verwaltung bereits zu Beginn des
Jahres in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz und dem
Veranstalter Gedanken gemacht, durch welche Maßnahmen die Sicherheit auf dem
Fest gewährleistet werden kann, um ein friedliches Altstadtfest zu gewährleisten.
Erstmals
soll anlässlich dieser Veranstaltung seitens der Stadt eine Allgemeinverfügung
zum Altstadtfest erlassen werden. Hauptaugenmerk wurde dabei auf das Problem
„Jugend und Alkohol“ gerichtet. Um hier entsprechend zu agieren zu können, soll
ein Mitnahmeverbot für Alkohol innerhalb des Geltungsbereiches der
Allgemeinverfügung ausgesprochen werden. Diese gilt nicht nur direkt am
Altstadtfestgelände selbst, sondern der Geltungsbereich wurde bis zu den
Bahnhöfen Lauf links und Lauf rechts ausgedehnt. Diese Erweiterung des Geltungsbereiches
erfolgte deshalb, um bereits in einer größeren Entfernung des
Altstadtfestgeländes einwirken zu können und angetrunkene Personen gar nicht
erst in den Festbereich kommen zu lassen.
Die
Allgemeinverfügung selbst beinhaltet noch weitere Anordnungen und Verbote, die
seitens der Sicherheitsbehörden (Stadt und Polizei) zur Gewährleistung der
Sicherheit der Festbesucher, aber auch der dort lebenden Anwohner erforderlich
waren.
Mit dieser
Allgemeinverfügung wird auch die Möglichkeit geschaffen, Personen, die gegen
die Anordnungen der Stadt Lauf verstoßen, vom Gelände des Altstadtfestes zu
verweisen bzw. diesen Personen gar nicht erst den Zutritt zum Festgelände zu
gewähren.
Um seiner
Verantwortung als Veranstalter gerecht zu werden, wird dem diesjährigen
Ausrichter auferlegt, Freitag und Samstag einen Sicherheitsdienst mit einer
Stärke von 10 Mitarbeitern in der Zeit von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr zu stellen.
Am Sonntag wird ein Sicherheitsdienst in der Zeit von 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr
mit einer Stärke von 6 Mitarbeitern gefordert. In der Nachzeit stellen Mitglieder
der Feuerwehr Schönberg eine Nachtwache
Der
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wird dabei in zwei Sicherheitsringe
aufgeteilt. Der innere Ring, der Bereich Marktplatz, Spitalstraße, Barthstraße
und Johannisstraße wird dabei vom Sicherheitsdienst primär kontrolliert. Im
äußeren Ring ist primär die Polizei zuständig, die jedoch zusätzlich auch noch
Kontrollen im inneren Ring vornimmt.
Weiterhin
wird vom Veranstalter ein Jugendbeauftragter gefordert, der erster
Ansprechpartner für die Polizei, das Ordnungsamt und ggf. das Jugendamt ist,
wenn es um jugendschutzrechtliche Belange geht. Ebenso werden in den
Gestattungen für den Alkoholausschank Jugendbeauftragte gefordert, die sich in den
Verkaufsständen um den Jugendschutz kümmern.
Mit dem
DAV und der Bergwacht wurden ebenfalls Gespräche bezüglich des dortigen
Alkoholausschanks geführt. Beide Vereine sind sich Ihrer Verantwortung bewusst
und wollen ihrerseits dazu beitragen, die Problematik „Jugend und Alkohol“
verantwortungsbewusst anzugehen. Dabei werden in den Ständen auch alkoholfreie
Cocktails verkauft werden. Zusätzlich werden Mitglieder der Vereine um die
Buden herum entsprechendes Augenmerk auf den Jugendschutz richten. Hauptsächlich
soll hierbei verhindert werden, dass Erwachsene gekauften Alkohol an
Jugendliche weitergeben.
Auch das
Ordnungsamt wird heuer verstärkt anwesend sein und entsprechende Kontrollen
durchführen. Diese werden sich hauptsächlich auf die durch die gaststättenrechtlichen
Gestattungen festgelegten Auflagen wie Jugendschutz und Abfallvermeidung
konzentrieren. Diese Kontrollen werden – ebenso wie die Schlussrunde um 23:30
Uhr – in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.
Die
Verwaltung ibttet, die Allgemeinverfügung gemäß Beschlussvorschlag zu
beschließen, damit es ein schönes und friedliches Altstadtfest wird.
Herr
Stadtrat Ittner äußert, dass dieses das stärkste regulierte Altstadtfest ist,
welches jemals in Lauf stattfinden wird. Es ist traurig aber begründet.
Insoferne muss man handeln, wie man all dem Unmut und Bösewichtern beikommen
kann. Es gibt keine Garantie, um hier weiterzukommen. Herzlichen Dank an die
Verwaltung für die umfassende Ausarbeitung, auch dafür, dass es im Einvernehmen
mit den Veranstaltern und den Sicherheitsbehörden abgelaufen ist. Gegen diese etwas
durchzudrücken macht wenig Sinn. Er hofft, dass der eigentliche Charakter des
Altstadtfestes nicht darunter leiden wird. Insgesamt besteht Einigkeit, nur
sind nicht alle Mitglieder seiner Fraktion mit der Sperrzeit einverstanden. Es
sollte ein Verfahren gefunden werden, wie auch diese Stimmen gehört werden
können. Er möchte gerne die Meinungen der Kolleginnen und Kollegen dazu hören.
Diejenigen, die seit Jahren das Altstadtfest besuchen, stimmt es traurig, um Punkt 3 Uhr die Segel
streichen zu müssen. Es sind viele auswärtige Ex-Laufer da, die man treffen
kann. Insoferne stellt sich die Frage, ob die Sperrzeit zwingend sein muss.
Herr
Wallner ergänzt, dass die Allgemeinverfügung und die Sperrzeitverordnung
getrennt voneinander zu betrachten sind.
Nach dem
Ende des Festbetriebs gegen 23:30 Uhr gehen die Feierlichkeiten in den
umliegenden Gaststätten weiter. Die Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz hat im
Jahr 2009 vermehrt Straftaten in der Zeit nach 02:30 Uhr festgestellt, bei
denen es sich teilweise auch um schwere Körperverletzungen gehandelt hat. Eine
entsprechende Aufstellung der Straftaten, sowie ein Schreiben der
Polizeiinspektion Lauf mit einer Empfehlung, eine solche Sperrzeitverordnung zu
erlassen, ist der Sitzungsunterlage beigefügt. Entgegen der Stellungnahme der
Polizei ist die Verwaltung der Ansicht, den Geltungsbereich der
Sperrzeitverordnung auf die nähere Umgebung des Altstadtfestes zu beschränken
und nicht eine – das gesamte Stadtgebiet umfassende Verordnung – zu erlassen.
Die
Rechtsgrundlage für eine Sperrzeitverordnung findet sich in § 10 der
Gaststättenverordnung. Demnach können die Gemeinden – falls ein besonderes
öffentliches Bedürfnis besteht – die Sperrzeit durch den Erlass einer
entsprechenden Verordnung verlängern, also vorverlegen.
Dieses
öffentliche Bedürfnis ist nach Auffassung der Verwaltung und auch der Polizei
Lauf für die Dauer des Altstadtfestes gegeben. Durch die begangenen – auch
schweren Straftaten – besteht eine
erhebliche Gefahr für wichtige Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, welche
eine entsprechende Verlängerung der Sperrzeit während der Dauer des
Altstadtfestes rechtfertigt. Wie auch im Schreiben der Polizei dargelegt, ist
eine gesteigerte Aggressivität u.a. auf den Alkoholkonsum zu fortgeschrittener
Stunde zurückzuführen.
Nach
Ansicht von Verwaltung und Polizei sollte eine Sperrzeitverordnung im Jahr 2010
als Modellversuch erprobt werden, um zu versuchen, mit dieser Maßnahme
eventuelle Straftaten zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit zu
gewährleisten.
Herr
Stadtrat Felßner kritisiert, dass die Unterlagen zu kurzfristig vorgelegt
wurden und keine Möglichkeit bestand, diesen Punkt vorzuberaten. Dass man
handeln muss, ist jedem bewusst. Bei einer derartigen Veranstaltung können
einzelne Dinge nicht verhindert werden. Es stört ihn, dass die gesamte
Verantwortung wieder auf den Veranstalter abgewälzt wird. Es sind ehrenamtliche
Leute. Wie finanzieren sich die Vereine noch, wenn 10 Leute Sicherheitsdienst
bezahlt werden müssen und schlechtes Wetter ist. Es ist einfach viel
zusätzliche Bürokratie, ohne zusätzlichen Nutzen. Er hält die Sperrzeit nicht
gut, da dann auf umliegende Kneipen ausgewichen wird. Er glaubt nicht, dass
damit ein Problem gelöst werden kann. Er hält diesen Vorschlag für zu bürokratisch
und für eine zu starke Belastung für die Ehrenamtlichen. Er wünscht sich kein
Altstadtfest, wo eine Security in der Form auftritt und plädiert dafür, das
Altstadtfest so zu belassen wie es ist.
Herr
Stadtrat Meyer kann dem Vorredner beipflichten. Er hat selbst mit dem
Simonshofer Verein im Jahr 2007 das Altstadtfest ausgerichtet. Es steckt sehr
viel Arbeit dahinter. Gerade bei schlechtem Wetter hat man sich Gedanken
gemacht, welche Kosten auf den einzelnen Verein zukommen. Mann muss die Kosten
entsprechend an die Standbetreiber weitergeben. Die Standgebühren haben
zwischenzeitlich ein Niveau erreicht, wo die Standbetreiber überlegen, komme
ich hierher. Verursacht man nicht ein gewisses Sterben der Standbetreiber. Die Vereine überlegen dann, ob es sich noch
rechnet.
Herr
Stadtrat Ochs ist der Meinung, dass die Problematik und der Handlungsbedarf
offenkundig sind. Ihn stört die fehlende Vorberatung im Verwaltungsausschuss
und die Verlagerung der Probleme an den Veranstalter. Es muss eine
kostenneutrale Lösung für den Veranstalter her, entweder durch alleinigen
Einsatz der Polizei oder durch Kostenübernahme der Stadt Lauf. In dieser Form
ist es für ihn nicht akzeptabel.
Herr
Stadtrat Lang bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei allen Mitwirkenden des
Sicherheitskonzeptes. Es wird als nötig und sinnvoll erachtet. Er teilt die
Bedenken seiner Vorredner. Fest steht auch, dass es ein Risiko ist. Bei der
weiteren Überlegung zum Thema Sperrstunde hat er sich die Mühle gemacht, mit
Wirten zu telefonieren, die mit Besuchern und der Polizei in engem Verhältnis
sind. Auch hier wird möglichst an einem Strang gezogen. Man hat Verständnis
füreinander, aber es stehen hier unterschiedliche Interessen, einerseits die
Sicherheit und andererseits der Umsatz. Man kann es den Wirten nicht verdenken.
Welcher Polizist geht um 3 Uhr in die Kneipen, um eine Überprüfung
durchzuführen. Es gab auch die Diskussion, wie es mit den umliegenden Kneipen
und einer Problemverlagerung nach Nürnberg aussieht. Wie sieht es in den Taxen
aus. Dies kann nicht unbedingt geklärt werden. Wie reagiert jemand, der um 3
Uhr hinausgeworfen wird. Reagiert dieser nicht aggressiver, als derjenige, der
noch austrinken darf. Die massive Steigerung des Gewaltpotenzials hat die
Verwaltung dazu veranlasst, dem Vorschlag der Sperrstunde zuzustimmen. Die
Erlanger Bergkirchweih verfolgt genau dasselbe Sicherheitskonzept mit der
Sperrstunde um 3 Uhr. Die kennen sich ein bisschen besser aus als Lauf.
Herr
Stadtrat Mayer möchte nicht unbedingt Wiederholungen vorbringen. Er ist auch
verärgert, dass keine Vorberatung im Ausschuss stattfand. Wie man sieht,
besteht hier Bedarf, sich darüber auszutauschen. Man hätte einiges sicher mit
mehr Zeit in einem Kompromiss lösen können. Er möchte Herrn Stadtrat Lang
beipflichten. Er durfte im letzten Jahr das Altstadtfest finanziell mit
verantworten. Der Stadt wurde offen kommuniziert, was ein Verein bei einem
solchen Fest verdienen kann. Der Verdienst lag alleine am Samstag Abend. Hätte
es weiter geregnet, wäre der Gewinn in einen Verlust umgeschlagen. Der
Veranstalter geht immer größere finanzielle Risiken ein. Er befürchtet für die
Zukunft, dass das Altstadtfest in dieser Form gefährdet ist, weil die Vereine
dieses Risiko nicht mehr tragen wollen. Wer trägt denn die Kosten für den
Sicherheitsdienst? Ist dieses geklärt. Wenn der Veranstalter diese Kosten
tragen muss, wird er sich dagegen aussprechen, denn dies kann dem Veranstalter
nicht zugemutet werden. Grundsätzlich macht die Allgemeinverfügung Sinn.
Probleme sind die Jugendlichen, die ihre Getränke mitbringen und dies muss
verhindert werden. Es wird sicherlich nicht ganz verhindert werden können, aber
es müssen Zeichen gesetzt werden. Hier sind auch die Eltern in der
Mitverantwortung. Dies kann aber nicht auf Kosten des Veranstalters erfolgen.
Über die Sperrzeitverordnung kann lange diskutiert werden. Das Altstadtfest ist
für viele Laufer ein weltweites Treffen. Man kann nicht alle verteufeln und
sich von ein paar Verrückten alles verderben lassen. Es muss auch die
wirtschaftliche Seite betrachtet werden. Gerade im Bereich des Altstadtfestes
machen viele Wirte große Umsätze, um schlechte Zeiten aufzufangen. Diese werden
durch die Sperrzeitverordnung bestraft, vor allem wenn die Möglichkeit besteht,
nach außen auszuweichen. Deswegen kann er dieses nicht mittragen.
Er
beantragt, die Allgemeinverfügung und die Sperrzeitverordnung getrennt
abzustimmen. Er bittet noch um die konkrete Auskunft, wer die Kosten trägt.
Frau Stadträtin
Vogel bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der grundlegenden
Verordnung. Sie ist der Meinung, dass die Veranstalter mit in die Haftung zu
nehmen sind. Jugendschutzbeauftragte für die Stände zu organisieren heißt
nicht, dass jemand Fremder angestellt werden muss, sondern jemand eine
Unterweisung erhält und darauf zu achten hat. Dieser muss namentlich benannt
werden. Wie die Sicherheitskräfte zu stellen und zu bezahlen sind ist ein anderes
Thema. Sie findet es spannend, dieses Thema im Stadtrat kontrovers zu
diskutieren. Es gibt immer mehr junge Menschen, die es für nötig erachten, ein
Fest nur zu feiern, wenn man sich die Kante gibt. Dieses Problem wird man
sicher mit der Verordnung nicht völlig lösen können. Es ist aber jedenfalls ein
Weg, dass die Stadt zeigt, dagegen Maßnahmen zu unternehmen. Wenn Jugendliche
besser aufgeklärt sind, kann die Verordnung wieder rückgängig gemacht werden.
Herr
Stadtrat Kern hätte auch gerne ein Fest ohne Gängelung. Die Erfahrungen aus
vielen Jahren zeigen, dass die Probleme und auch die Beeinträchtigungen von
Anwohnern in der Altstadt zunehmen. Mit der Größe dieses Festes besteht auch
eine Verantwortung der betroffenen Bevölkerung gegenüber. Wenn ein Verein ein
Fest durchführt, um einen Verdienst zu haben, muss er auch zu den Kosten
herangezogen werden. Die Aussage, der Verein verdient und die Stadt übernimmt
die Kosten, funktioniert auf Dauer nicht. Hier muss man zu sinnvollen
Kompromissen kommen. Es muss eine gerechte Aufteilung der Kosten geben und
dieser Diskussion sollte man sich stellen.
Herr
Stadtrat Pohl stellt sich die Frage, ob das Altstadtfest überhaupt noch gewollt
ist. Der Musikförderverein wäre 2011 der nächste Ausrichter. Diese Kosten kann
der Verein unmöglich schultern.
Herr
Stadtrat Ittner findet die Aussagen der CSU nervig. 2003 saß man zusammen und
hat die Thematik mit Anwohnern und Standbetreibern eingehend diskutiert. Von
der CSU kam niemals ein Hinweis an die Verwaltung, etwas in den Griff zu
bekommen. Nunmehr wird gemacht, was seinerzeit versäumt wurde. Man hätte
seinerzeit auch schon handeln können. Den Zeitdruck hat die Verwaltung
eindeutig beschrieben. Die Sperrzeit muss heute offen abgestimmt werden. Die Kosten
der Vereine hat er grob überschlagen und von der Größenordnung ist zu erkennen,
dass es nicht die ganz große Summe ist. Stadt und Verein könnten je die Hälfte
der Kosten tragen.
Herr
Stadtrat Felßner möchte anmerken, wenn die CSU das Gefühlt hat zu wenig oder zu
spät informiert zu sein, besteht das Recht, dies zu äußern. Die Freiwillige
Feuerwehr Schönberg hat sich entschlossen, dieses Fest unter den bestandenen
Voraussetzungen durchzuführen. Nunmehr kommt die Verwaltung sechs Wochen vor
der Veranstaltung und drückt nochmals 2.000 Euro hinein. Er findet dieses nicht
fair.
Herr 2.
Bürgermeister Scheld findet es richtig, dass Handlungsbedarf besteht. Auch
seine Fraktion hat Gedankenaustausch gepflegt. Es ist schwierig, so kurzfristig
dem Veranstalter diese Kosten voll hineinzudrücken. Dieses hätte man dem
Veranstalter bei der Übertragung der Aufgabe mitteilen müssen. Die Sperrzeit
hat mit dem Betreiber des Altstadtfestes selbst nichts zu tun. Die Zeit drängt
und es muss eine schnelle Lösung her. Er appelliert an die Verwaltung, nochmals
mit den Betreibern des Altstadtfestes zu sprechen.
Vorsitzender
möchte andeuten, dass gerade nach dem offiziellen Fest Vorfälle passieren, die
im öffentlichen Teil nicht kundgetan werden können. Gerade zum Schutz der
Jugendlichen und auch zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner muss zu solchen
Maßnahmen gegriffen werden. Es besteht ein sehr guter Dialog zum Veranstalter.
Deswegen war die Diskussion, wie sie hier geführt wird, über Übernahme der
Kosten in dieser Intensität mit dem Veranstalter und den betroffenen
Sicherheitsbehörden nicht gegeben. Er schlägt vor, dass die Verwaltung
beauftragt wird, zusammen mit dem Veranstalter eine einvernehmliche Lösung zu
erarbeiten. Dieses wird dann noch rechtzeitig in Abstimmung mit den
Fraktionssprechern abgestimmt. Zum Thema Sperrzeit ist es durchaus trefflich zu
diskutieren. Das vorhandene Risikopotential ist so ausschlaggebend, dass die
Sperrzeit umgesetzt werden sollte. Die Sperrzeit ist eine persönliche
Entscheidung jedes Einzelnen. An 5.000 Euro sollte die Sicherheit eines
Altstadtfestes nicht scheitern.
Herr
Stadtrat Meyer teilt mit, dass das Altstadtfest eine längere Vorbereitungsphase
hat. Zum jetzigen Zeitpunkt sind sämtliche Verträge mit den einzelnen
Standbetreibern schon festgemacht und man kann nicht mehr großartig daran
rütteln. Wenn entsprechende Mehrkosten entstehen, wird die Feuerwehr Schönberg
nicht mehr in der Lage sein, große Klimmzüge zu machen.
Herr
Stadtrat Auernheimer möchte zwei weitere Punkte ansprechen. Bei der Auswahl der
Security sollte nicht nur der Preis gesehen werden. Es soll darauf geachtet
werden, welche Festivitäten diese bereits ausgerichtet haben. Er sieht eine
große Wettbewerbsverzerrung und daher kann er dieser Verordnung nicht
zustimmen. Um 3 Uhr werden viele Personen gleichzeitig auf die Straße gespült. Dadurch
entsteht ein höheres Konfliktpotential, als wenn sie gemütlich in der Kneipe
bleiben könnten und verteilt nach Hause gehen können.
Herr
Wallner erläutert, dass der Sicherheitsdienst für Veranstaltungen eine gängige
Auflage ist. Der normale Verteilerschlüssel ist ein professioneller
Sicherheitsdienst auf hundert Menschen. Er möchte mit auf den Weg geben, dass
die Stadt sich als Sicherheitsbehörde immer wieder mit größeren Veranstaltungen
mit dem Sicherheitsdienst beschäftigen muss. Er findet, dass der Sicherheitsdienst
beim Altstadtfest eine längst überfällige Aufgabe ist. Mit dem Veranstalter
wurde bereits Anfang Februar ein Dialog geführt und die Auffassung zum
Sicherheitsdienst bekanntgegeben. Die Kosten werden umgelegt. Der
Jugendschutzbeauftragte ist keine Institution, die bezahlt werden muss. Die
Sperrzeitverordnung war als Modellversuch gedacht, liegt aber in der Entscheidung
des Stadtrates.
Herr
Stadtrat Spannring äußert, dass das Hauptproblem der Gewaltbereitschaft durch
mitgebrachte Alkoholgetränken liegt, die nicht an Ständen oder Gaststätten
erworben wurden. Dieses muss unterbunden werden und geht nur mit dem
Sperrbereich für mitgebrachte Getränke im Festbereich. Es wird auf jeden Fall
eine Security gebraucht, die das Verbot kontrolliert. Er hofft, dass eine
finanzielle Regelung gefunden werden kann. Die Sperrzeitregelung wurde nicht
umsonst abgeschafft. Er fühlt sich als freier Bürger in einem freien Land und
möchte selbst entscheiden, wenn er heimgeht. Deshalb wird er die
Sperrzeitregelung ablehnen.
Herr 2.
Bürgermeister Scheld schließt an, dass ohne weiteres die Sicherheitsmaßnahme beschlossen
werden kann. Über die finanzielle Situation soll mit dem Veranstalter
gesprochen und den Fraktionsvorsitzenden abgeklärt werden. Sicherheit wird
gebraucht. Aufgrund der Kurzfristigkeit muss in den sauren Apfel gebissen
werden.
Vorsitzender
bezieht sich auf den gestellten Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stadtrat
Mayer und bittet, darüber abzustimmen.
Eine
finanzielle Kostenregelung für die zusätzlichen professionellen
Sicherheitskräfte soll im Einvernehmen mit dem diesjährigen Veranstalter
erwirkt und diese dann in einer Abstimmung mit den Fraktionssprechern vollzogen
werden.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, die Allgemeinverfügung und die Sperrzeitverordnung für das
Altstadtfest 2010 getrennt abzustimmen.
Abstimmung:
einstimmig beschlossen Ja: 29 Nein: 0
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine Allgemeinverfügung
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß Anlage 1 zu
erlassen. Die Allgemeinverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung:
mehrheitlich beschlossen Ja: 28 Nein: 1
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine
Rechtsverordnung zur Verlängerung der Sperrzeit gemäß Anlage 2 zu erlassen. Die
Rechtsverordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung:
mehrheitlich abgelehnt Ja: 10 Nein: 19