Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1

Herr Wallner führt aus, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf dem Altstadtfest zu gewährleisten, hat sich die Verwaltung bereits zu Beginn des Jahres in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz und dem Veranstalter Gedanken gemacht, durch welche Maßnahmen die Sicherheit auf dem Fest gewährleistet werden kann, um ein friedliches Altstadtfest zu gewährleisten.

 

Erstmals soll anlässlich dieser Veranstaltung seitens der Stadt eine Allgemeinverfügung zum Altstadtfest erlassen werden. Hauptaugenmerk wurde dabei auf das Problem „Jugend und Alkohol“ gerichtet. Um hier entsprechend zu agieren zu können, soll ein Mitnahmeverbot für Alkohol innerhalb des Geltungsbereiches der Allgemeinverfügung ausgesprochen werden. Diese gilt nicht nur direkt am Altstadtfestgelände selbst, sondern der Geltungsbereich wurde bis zu den Bahnhöfen Lauf links und Lauf rechts ausgedehnt. Diese Erweiterung des Geltungsbereiches erfolgte deshalb, um bereits in einer größeren Entfernung des Altstadtfestgeländes einwirken zu können und angetrunkene Personen gar nicht erst in den Festbereich kommen zu lassen.

 

Die Allgemeinverfügung selbst beinhaltet noch weitere Anordnungen und Verbote, die seitens der Sicherheitsbehörden (Stadt und Polizei) zur Gewährleistung der Sicherheit der Festbesucher, aber auch der dort lebenden Anwohner erforderlich waren.

 

Mit dieser Allgemeinverfügung wird auch die Möglichkeit geschaffen, Personen, die gegen die Anordnungen der Stadt Lauf verstoßen, vom Gelände des Altstadtfestes zu verweisen bzw. diesen Personen gar nicht erst den Zutritt zum Festgelände zu gewähren.

 

Um seiner Verantwortung als Veranstalter gerecht zu werden, wird dem diesjährigen Ausrichter auferlegt, Freitag und Samstag einen Sicherheitsdienst mit einer Stärke von 10 Mitarbeitern in der Zeit von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr zu stellen. Am Sonntag wird ein Sicherheitsdienst in der Zeit von 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr mit einer Stärke von 6 Mitarbeitern gefordert. In der Nachzeit stellen Mitglieder der Feuerwehr Schönberg eine Nachtwache

 

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wird dabei in zwei Sicherheitsringe aufgeteilt. Der innere Ring, der Bereich Marktplatz, Spitalstraße, Barthstraße und Johannisstraße wird dabei vom Sicherheitsdienst primär kontrolliert. Im äußeren Ring ist primär die Polizei zuständig, die jedoch zusätzlich auch noch Kontrollen im inneren Ring vornimmt.

 

Weiterhin wird vom Veranstalter ein Jugendbeauftragter gefordert, der erster Ansprechpartner für die Polizei, das Ordnungsamt und ggf. das Jugendamt ist, wenn es um jugendschutzrechtliche Belange geht. Ebenso werden in den Gestattungen für den Alkoholausschank Jugendbeauftragte gefordert, die sich in den Verkaufsständen um den Jugendschutz kümmern.

 

Mit dem DAV und der Bergwacht wurden ebenfalls Gespräche bezüglich des dortigen Alkoholausschanks geführt. Beide Vereine sind sich Ihrer Verantwortung bewusst und wollen ihrerseits dazu beitragen, die Problematik „Jugend und Alkohol“ verantwortungsbewusst anzugehen. Dabei werden in den Ständen auch alkoholfreie Cocktails verkauft werden. Zusätzlich werden Mitglieder der Vereine um die Buden herum entsprechendes Augenmerk auf den Jugendschutz richten. Hauptsächlich soll hierbei verhindert werden, dass Erwachsene gekauften Alkohol an Jugendliche weitergeben.

 

Auch das Ordnungsamt wird heuer verstärkt anwesend sein und entsprechende Kontrollen durchführen. Diese werden sich hauptsächlich auf die durch die gaststättenrechtlichen Gestattungen festgelegten Auflagen wie Jugendschutz und Abfallvermeidung konzentrieren. Diese Kontrollen werden – ebenso wie die Schlussrunde um 23:30 Uhr – in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.

Die Verwaltung ibttet, die Allgemeinverfügung gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen, damit es ein schönes und friedliches Altstadtfest wird.

 

Herr Stadtrat Ittner äußert, dass dieses das stärkste regulierte Altstadtfest ist, welches jemals in Lauf stattfinden wird. Es ist traurig aber begründet. Insoferne muss man handeln, wie man all dem Unmut und Bösewichtern beikommen kann. Es gibt keine Garantie, um hier weiterzukommen. Herzlichen Dank an die Verwaltung für die umfassende Ausarbeitung, auch dafür, dass es im Einvernehmen mit den Veranstaltern und den Sicherheitsbehörden abgelaufen ist. Gegen diese etwas durchzudrücken macht wenig Sinn. Er hofft, dass der eigentliche Charakter des Altstadtfestes nicht darunter leiden wird. Insgesamt besteht Einigkeit, nur sind nicht alle Mitglieder seiner Fraktion mit der Sperrzeit einverstanden. Es sollte ein Verfahren gefunden werden, wie auch diese Stimmen gehört werden können. Er möchte gerne die Meinungen der Kolleginnen und Kollegen dazu hören. Diejenigen, die seit Jahren das Altstadtfest besuchen, stimmt  es traurig, um Punkt 3 Uhr die Segel streichen zu müssen. Es sind viele auswärtige Ex-Laufer da, die man treffen kann. Insoferne stellt sich die Frage, ob die Sperrzeit zwingend sein muss.

 

Herr Wallner ergänzt, dass die Allgemeinverfügung und die Sperrzeitverordnung getrennt voneinander zu betrachten sind.

Nach dem Ende des Festbetriebs gegen 23:30 Uhr gehen die Feierlichkeiten in den umliegenden Gaststätten weiter. Die Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz hat im Jahr 2009 vermehrt Straftaten in der Zeit nach 02:30 Uhr festgestellt, bei denen es sich teilweise auch um schwere Körperverletzungen gehandelt hat. Eine entsprechende Aufstellung der Straftaten, sowie ein Schreiben der Polizeiinspektion Lauf mit einer Empfehlung, eine solche Sperrzeitverordnung zu erlassen, ist der Sitzungsunterlage beigefügt. Entgegen der Stellungnahme der Polizei ist die Verwaltung der Ansicht, den Geltungsbereich der Sperrzeitverordnung auf die nähere Umgebung des Altstadtfestes zu beschränken und nicht eine – das gesamte Stadtgebiet umfassende Verordnung – zu erlassen.

 

Die Rechtsgrundlage für eine Sperrzeitverordnung findet sich in § 10 der Gaststättenverordnung. Demnach können die Gemeinden – falls ein besonderes öffentliches Bedürfnis besteht – die Sperrzeit durch den Erlass einer entsprechenden Verordnung verlängern, also vorverlegen.

 

Dieses öffentliche Bedürfnis ist nach Auffassung der Verwaltung und auch der Polizei Lauf für die Dauer des Altstadtfestes gegeben. Durch die begangenen – auch schweren  Straftaten – besteht eine erhebliche Gefahr für wichtige Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, welche eine entsprechende Verlängerung der Sperrzeit während der Dauer des Altstadtfestes rechtfertigt. Wie auch im Schreiben der Polizei dargelegt, ist eine gesteigerte Aggressivität u.a. auf den Alkoholkonsum zu fortgeschrittener Stunde zurückzuführen.

 

Nach Ansicht von Verwaltung und Polizei sollte eine Sperrzeitverordnung im Jahr 2010 als Modellversuch erprobt werden, um zu versuchen, mit dieser Maßnahme eventuelle Straftaten zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

 

Herr Stadtrat Felßner kritisiert, dass die Unterlagen zu kurzfristig vorgelegt wurden und keine Möglichkeit bestand, diesen Punkt vorzuberaten. Dass man handeln muss, ist jedem bewusst. Bei einer derartigen Veranstaltung können einzelne Dinge nicht verhindert werden. Es stört ihn, dass die gesamte Verantwortung wieder auf den Veranstalter abgewälzt wird. Es sind ehrenamtliche Leute. Wie finanzieren sich die Vereine noch, wenn 10 Leute Sicherheitsdienst bezahlt werden müssen und schlechtes Wetter ist. Es ist einfach viel zusätzliche Bürokratie, ohne zusätzlichen Nutzen. Er hält die Sperrzeit nicht gut, da dann auf umliegende Kneipen ausgewichen wird. Er glaubt nicht, dass damit ein Problem gelöst werden kann. Er hält diesen Vorschlag für zu bürokratisch und für eine zu starke Belastung für die Ehrenamtlichen. Er wünscht sich kein Altstadtfest, wo eine Security in der Form auftritt und plädiert dafür, das Altstadtfest so zu belassen wie es ist.

 

Herr Stadtrat Meyer kann dem Vorredner beipflichten. Er hat selbst mit dem Simonshofer Verein im Jahr 2007 das Altstadtfest ausgerichtet. Es steckt sehr viel Arbeit dahinter. Gerade bei schlechtem Wetter hat man sich Gedanken gemacht, welche Kosten auf den einzelnen Verein zukommen. Mann muss die Kosten entsprechend an die Standbetreiber weitergeben. Die Standgebühren haben zwischenzeitlich ein Niveau erreicht, wo die Standbetreiber überlegen, komme ich hierher. Verursacht man nicht ein gewisses Sterben der Standbetreiber.  Die Vereine überlegen dann, ob es sich noch rechnet.

 

Herr Stadtrat Ochs ist der Meinung, dass die Problematik und der Handlungsbedarf offenkundig sind. Ihn stört die fehlende Vorberatung im Verwaltungsausschuss und die Verlagerung der Probleme an den Veranstalter. Es muss eine kostenneutrale Lösung für den Veranstalter her, entweder durch alleinigen Einsatz der Polizei oder durch Kostenübernahme der Stadt Lauf. In dieser Form ist es für ihn nicht akzeptabel.

 

Herr Stadtrat Lang bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei allen Mitwirkenden des Sicherheitskonzeptes. Es wird als nötig und sinnvoll erachtet. Er teilt die Bedenken seiner Vorredner. Fest steht auch, dass es ein Risiko ist. Bei der weiteren Überlegung zum Thema Sperrstunde hat er sich die Mühle gemacht, mit Wirten zu telefonieren, die mit Besuchern und der Polizei in engem Verhältnis sind. Auch hier wird möglichst an einem Strang gezogen. Man hat Verständnis füreinander, aber es stehen hier unterschiedliche Interessen, einerseits die Sicherheit und andererseits der Umsatz. Man kann es den Wirten nicht verdenken. Welcher Polizist geht um 3 Uhr in die Kneipen, um eine Überprüfung durchzuführen. Es gab auch die Diskussion, wie es mit den umliegenden Kneipen und einer Problemverlagerung nach Nürnberg aussieht. Wie sieht es in den Taxen aus. Dies kann nicht unbedingt geklärt werden. Wie reagiert jemand, der um 3 Uhr hinausgeworfen wird. Reagiert dieser nicht aggressiver, als derjenige, der noch austrinken darf. Die massive Steigerung des Gewaltpotenzials hat die Verwaltung dazu veranlasst, dem Vorschlag der Sperrstunde zuzustimmen. Die Erlanger Bergkirchweih verfolgt genau dasselbe Sicherheitskonzept mit der Sperrstunde um 3 Uhr. Die kennen sich ein bisschen besser aus als Lauf.

 

Herr Stadtrat Mayer möchte nicht unbedingt Wiederholungen vorbringen. Er ist auch verärgert, dass keine Vorberatung im Ausschuss stattfand. Wie man sieht, besteht hier Bedarf, sich darüber auszutauschen. Man hätte einiges sicher mit mehr Zeit in einem Kompromiss lösen können. Er möchte Herrn Stadtrat Lang beipflichten. Er durfte im letzten Jahr das Altstadtfest finanziell mit verantworten. Der Stadt wurde offen kommuniziert, was ein Verein bei einem solchen Fest verdienen kann. Der Verdienst lag alleine am Samstag Abend. Hätte es weiter geregnet, wäre der Gewinn in einen Verlust umgeschlagen. Der Veranstalter geht immer größere finanzielle Risiken ein. Er befürchtet für die Zukunft, dass das Altstadtfest in dieser Form gefährdet ist, weil die Vereine dieses Risiko nicht mehr tragen wollen. Wer trägt denn die Kosten für den Sicherheitsdienst? Ist dieses geklärt. Wenn der Veranstalter diese Kosten tragen muss, wird er sich dagegen aussprechen, denn dies kann dem Veranstalter nicht zugemutet werden. Grundsätzlich macht die Allgemeinverfügung Sinn. Probleme sind die Jugendlichen, die ihre Getränke mitbringen und dies muss verhindert werden. Es wird sicherlich nicht ganz verhindert werden können, aber es müssen Zeichen gesetzt werden. Hier sind auch die Eltern in der Mitverantwortung. Dies kann aber nicht auf Kosten des Veranstalters erfolgen. Über die Sperrzeitverordnung kann lange diskutiert werden. Das Altstadtfest ist für viele Laufer ein weltweites Treffen. Man kann nicht alle verteufeln und sich von ein paar Verrückten alles verderben lassen. Es muss auch die wirtschaftliche Seite betrachtet werden. Gerade im Bereich des Altstadtfestes machen viele Wirte große Umsätze, um schlechte Zeiten aufzufangen. Diese werden durch die Sperrzeitverordnung bestraft, vor allem wenn die Möglichkeit besteht, nach außen auszuweichen. Deswegen kann er dieses nicht mittragen.

Er beantragt, die Allgemeinverfügung und die Sperrzeitverordnung getrennt abzustimmen. Er bittet noch um die konkrete Auskunft, wer die Kosten trägt.

 

Frau Stadträtin Vogel bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der grundlegenden Verordnung. Sie ist der Meinung, dass die Veranstalter mit in die Haftung zu nehmen sind. Jugendschutzbeauftragte für die Stände zu organisieren heißt nicht, dass jemand Fremder angestellt werden muss, sondern jemand eine Unterweisung erhält und darauf zu achten hat. Dieser muss namentlich benannt werden. Wie die Sicherheitskräfte zu stellen und zu bezahlen sind ist ein anderes Thema. Sie findet es spannend, dieses Thema im Stadtrat kontrovers zu diskutieren. Es gibt immer mehr junge Menschen, die es für nötig erachten, ein Fest nur zu feiern, wenn man sich die Kante gibt. Dieses Problem wird man sicher mit der Verordnung nicht völlig lösen können. Es ist aber jedenfalls ein Weg, dass die Stadt zeigt, dagegen Maßnahmen zu unternehmen. Wenn Jugendliche besser aufgeklärt sind, kann die Verordnung wieder rückgängig gemacht werden.

 

Herr Stadtrat Kern hätte auch gerne ein Fest ohne Gängelung. Die Erfahrungen aus vielen Jahren zeigen, dass die Probleme und auch die Beeinträchtigungen von Anwohnern in der Altstadt zunehmen. Mit der Größe dieses Festes besteht auch eine Verantwortung der betroffenen Bevölkerung gegenüber. Wenn ein Verein ein Fest durchführt, um einen Verdienst zu haben, muss er auch zu den Kosten herangezogen werden. Die Aussage, der Verein verdient und die Stadt übernimmt die Kosten, funktioniert auf Dauer nicht. Hier muss man zu sinnvollen Kompromissen kommen. Es muss eine gerechte Aufteilung der Kosten geben und dieser Diskussion sollte man sich stellen.

 

Herr Stadtrat Pohl stellt sich die Frage, ob das Altstadtfest überhaupt noch gewollt ist. Der Musikförderverein wäre 2011 der nächste Ausrichter. Diese Kosten kann der Verein unmöglich schultern.

 

Herr Stadtrat Ittner findet die Aussagen der CSU nervig. 2003 saß man zusammen und hat die Thematik mit Anwohnern und Standbetreibern eingehend diskutiert. Von der CSU kam niemals ein Hinweis an die Verwaltung, etwas in den Griff zu bekommen. Nunmehr wird gemacht, was seinerzeit versäumt wurde. Man hätte seinerzeit auch schon handeln können. Den Zeitdruck hat die Verwaltung eindeutig beschrieben. Die Sperrzeit muss heute offen abgestimmt werden. Die Kosten der Vereine hat er grob überschlagen und von der Größenordnung ist zu erkennen, dass es nicht die ganz große Summe ist. Stadt und Verein könnten je die Hälfte der Kosten tragen.

 

Herr Stadtrat Felßner möchte anmerken, wenn die CSU das Gefühlt hat zu wenig oder zu spät informiert zu sein, besteht das Recht, dies zu äußern. Die Freiwillige Feuerwehr Schönberg hat sich entschlossen, dieses Fest unter den bestandenen Voraussetzungen durchzuführen. Nunmehr kommt die Verwaltung sechs Wochen vor der Veranstaltung und drückt nochmals 2.000 Euro hinein. Er findet dieses nicht fair.

 

Herr 2. Bürgermeister Scheld findet es richtig, dass Handlungsbedarf besteht. Auch seine Fraktion hat Gedankenaustausch gepflegt. Es ist schwierig, so kurzfristig dem Veranstalter diese Kosten voll hineinzudrücken. Dieses hätte man dem Veranstalter bei der Übertragung der Aufgabe mitteilen müssen. Die Sperrzeit hat mit dem Betreiber des Altstadtfestes selbst nichts zu tun. Die Zeit drängt und es muss eine schnelle Lösung her. Er appelliert an die Verwaltung, nochmals mit den Betreibern des Altstadtfestes zu sprechen.

 

Vorsitzender möchte andeuten, dass gerade nach dem offiziellen Fest Vorfälle passieren, die im öffentlichen Teil nicht kundgetan werden können. Gerade zum Schutz der Jugendlichen und auch zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner muss zu solchen Maßnahmen gegriffen werden. Es besteht ein sehr guter Dialog zum Veranstalter. Deswegen war die Diskussion, wie sie hier geführt wird, über Übernahme der Kosten in dieser Intensität mit dem Veranstalter und den betroffenen Sicherheitsbehörden nicht gegeben. Er schlägt vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, zusammen mit dem Veranstalter eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Dieses wird dann noch rechtzeitig in Abstimmung mit den Fraktionssprechern abgestimmt. Zum Thema Sperrzeit ist es durchaus trefflich zu diskutieren. Das vorhandene Risikopotential ist so ausschlaggebend, dass die Sperrzeit umgesetzt werden sollte. Die Sperrzeit ist eine persönliche Entscheidung jedes Einzelnen. An 5.000 Euro sollte die Sicherheit eines Altstadtfestes nicht scheitern.

 

Herr Stadtrat Meyer teilt mit, dass das Altstadtfest eine längere Vorbereitungsphase hat. Zum jetzigen Zeitpunkt sind sämtliche Verträge mit den einzelnen Standbetreibern schon festgemacht und man kann nicht mehr großartig daran rütteln. Wenn entsprechende Mehrkosten entstehen, wird die Feuerwehr Schönberg nicht mehr in der Lage sein, große Klimmzüge zu machen.

 

Herr Stadtrat Auernheimer möchte zwei weitere Punkte ansprechen. Bei der Auswahl der Security sollte nicht nur der Preis gesehen werden. Es soll darauf geachtet werden, welche Festivitäten diese bereits ausgerichtet haben. Er sieht eine große Wettbewerbsverzerrung und daher kann er dieser Verordnung nicht zustimmen. Um 3 Uhr werden viele Personen gleichzeitig auf die Straße gespült. Dadurch entsteht ein höheres Konfliktpotential, als wenn sie gemütlich in der Kneipe bleiben könnten und verteilt nach Hause gehen können.

 

Herr Wallner erläutert, dass der Sicherheitsdienst für Veranstaltungen eine gängige Auflage ist. Der normale Verteilerschlüssel ist ein professioneller Sicherheitsdienst auf hundert Menschen. Er möchte mit auf den Weg geben, dass die Stadt sich als Sicherheitsbehörde immer wieder mit größeren Veranstaltungen mit dem Sicherheitsdienst beschäftigen muss. Er findet, dass der Sicherheitsdienst beim Altstadtfest eine längst überfällige Aufgabe ist. Mit dem Veranstalter wurde bereits Anfang Februar ein Dialog geführt und die Auffassung zum Sicherheitsdienst bekanntgegeben. Die Kosten werden umgelegt. Der Jugendschutzbeauftragte ist keine Institution, die bezahlt werden muss. Die Sperrzeitverordnung war als Modellversuch gedacht, liegt aber in der Entscheidung des Stadtrates.

 

Herr Stadtrat Spannring äußert, dass das Hauptproblem der Gewaltbereitschaft durch mitgebrachte Alkoholgetränken liegt, die nicht an Ständen oder Gaststätten erworben wurden. Dieses muss unterbunden werden und geht nur mit dem Sperrbereich für mitgebrachte Getränke im Festbereich. Es wird auf jeden Fall eine Security gebraucht, die das Verbot kontrolliert. Er hofft, dass eine finanzielle Regelung gefunden werden kann. Die Sperrzeitregelung wurde nicht umsonst abgeschafft. Er fühlt sich als freier Bürger in einem freien Land und möchte selbst entscheiden, wenn er heimgeht. Deshalb wird er die Sperrzeitregelung ablehnen.

 

Herr 2. Bürgermeister Scheld schließt an, dass ohne weiteres die Sicherheitsmaßnahme beschlossen werden kann. Über die finanzielle Situation soll mit dem Veranstalter gesprochen und den Fraktionsvorsitzenden abgeklärt werden. Sicherheit wird gebraucht. Aufgrund der Kurzfristigkeit muss in den sauren Apfel gebissen werden.

 

Vorsitzender bezieht sich auf den gestellten Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stadtrat Mayer und bittet, darüber abzustimmen.

Eine finanzielle Kostenregelung für die zusätzlichen professionellen Sicherheitskräfte soll im Einvernehmen mit dem diesjährigen Veranstalter erwirkt und diese dann in einer Abstimmung mit den Fraktionssprechern vollzogen werden.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Allgemeinverfügung und die Sperrzeitverordnung für das Altstadtfest 2010 getrennt abzustimmen.

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen    Ja: 29  Nein: 0

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß Anlage 1 zu erlassen. Die Allgemeinverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 28  Nein: 1 

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der Sperrzeit gemäß Anlage 2 zu erlassen. Die Rechtsverordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt       Ja: 10  Nein: 19